Laut DIN VDE 0833 Teil 4 gilt:
Der Störgeräuschpegel für den Brandfall ist mit begründbaren Zuschlägen auf den bei üblicher Nutzung gemessenen oder prognostizierten Störgeräuschpegel zu berechnen und zu dokumentieren. Dies kann der Fall sein, wenn die übliche Nutzungssituation durch ruhiges Verhalten der anwesenden Personen charakterisiert ist.
Bitte beachten: Es ist zu unterscheiden nach Fällen in denen der Störpegel im "Normalbetrieb" höher ist als der Störpegel im Brandfall. Beispielsweise in grossen Sporthallen oder in Stadien ist der Störpegel im
"Normalbetrieb" durch die vielen, synchron schreienden Menschen sehr hoch, während ein Entstehungsbrand nur kleinere Ortsbereiche betrifft und die Betroffenen nicht synchron agieren.
Im Tagungsbetrieb oder in einem Lagerbereich oder bei einer Trauerfeier sind die Verhältnisse genau umgekehrt, dort ist mit deutlich erhöhtem Störpegel im Brandfall gegenüber dem Normalfall zu rechnen !
Diese Verhältnisse wurden in dem Tool durch die getrennte Behandlung beider Szenarien berücksichtigt !
Achtung eine Einbeziehung oder Bewertung von technisch bedingtem Störschall findet in dem Tool nicht statt, da derartige Effekte auch einer örtlichen Betrachtung bedürfen, wenn z.B. Maschinen oder Lüfter die Störquellen sind. Dies würde den Rahmen eines einfach zu bedienenden Tools sprengen.
Grundlage der Störgeräuschberechnung:
